Ab dem 19. Dezember 2025 wird ein Widerrufsbutton im Online-Handel zur Pflicht eingeführt:
Ein deutlich sichtbarer Widerrufsbutton auf der Website.
Verbraucher können Verträge so künftig schneller und rechtssicher widerrufen, ohne nach E-Mail-Adressen oder Formularen suchen zu müssen. Für Shops bedeutet das, den Button technisch entsprechend zu implementieren und auf allen Geräten zuverlässig darzustellen. Wer den Button nicht anbietet, riskiert Abmahnungen und verlängerte Widerrufsfristen.
Fazit: Der Widerrufsbutton erhöht Transparenz und Kundenzufriedenheit – eine Anpassung, die sich für Shop-Betreiber langfristig auszahlt.
Die EU-Richtlinie muss bis spätestens 19. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden, aber die Verpflichtung für Händler, den elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen, tritt erst am 19. Juni 2026 in Kraft. Es gibt also zwei unterschiedliche Fristen: die nationale Umsetzung des Gesetzes und die tatsächliche Anwendbarkeit für Online-Händler.
Wichtige Fristen im Überblick
- 19. Dezember 2025: Die Mitgliedstaaten der EU müssen die neuen Vorgaben, einschließlich des elektronischen Widerrufsbuttons, bis zu diesem Datum in nationales Recht umsetzen.
- 19. Juni 2026: Dieser Stichtag gilt für Online-Händler. Ab diesem Datum müssen sie den elektronischen Widerrufsbutton auf ihrer Website bereitstellen