Alles neu im August: Bayern setzt auf längere Öffnungszeiten – Was sich ändert und was bleibt ♥

Ab dem 1. August tritt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz in Kraft, das für viel Aufsehen sorgt.

Während in den meisten Bundesländern die Geschäfte werktags bis 22 Uhr oder sogar rund um die Uhr öffnen dürfen, bleibt Bayern bei den bisherigen Regelungen – nämlich einer Schließzeit um 20 Uhr.

Das macht den Freistaat zum einzigen Bundesland, das noch immer an den Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes aus dem Jahr 1956 festhält. Doch das neue Gesetz bringt auch einige spannende Neuerungen mit sich.

Was bleibt gleich?

  • Reguläre Öffnungszeiten: An Werktagen (Montag bis Samstag) dürfen Geschäfte weiterhin von 6 bis 20 Uhr öffnen.
  • Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage: Maximal vier Sonntage pro Jahr können für verkaufsoffene Sonntage genutzt werden. Diese müssen anlassbezogen sein, etwa im Zusammenhang mit Märkten, Festen oder Messen. Bestimmte Feiertage sind dabei ausgeschlossen.

Was ist neu?

Kommunale Einkaufsnächte / Einkaufsabende

Kommunen haben künftig die Möglichkeit, an bis zu acht Werktagen (Montag bis Samstag) im Jahr die Ladenöffnung bis 24 Uhr zu genehmigen – ohne dass dafür ein besonderer Anlass erforderlich ist.

Das bedeutet mehr Flexibilität für Städte und Gemeinden, um besondere Events oder Shopping-Abende zu organisieren.

Die Kommunen sollten in Absprache mit den Handelsvertretern vor Ort prüfen, welche Tage sich anbieten, und entsprechende Satzungen auf den Weg bringen.

Individuelle Einkaufsnächte / Einkaufsabende

Auch einzelne Unternehmen können nun an maximal vier Werktagen (Montag bis Samstag) ihre Geschäfte bis 24 Uhr öffnen – ganz ohne Genehmigung der Gemeinde.

Eine einfache Anzeige bei der jeweiligen Kommune mit einem Vorlauf von zwei Wochen reicht aus. Damit erhalten Händler die Möglichkeit, spezielle Abendveranstaltungen oder verlängerte Verkaufszeiten eigenständig zu planen und umzusetzen.

Erweiterte Verkaufsmöglichkeiten in Tourismus- und Ausflugsorten

In Kommunen mit touristischem Charakter sollen künftig an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen der Verkauf von Bade- und Sportartikeln sowie regionalen Waren erlaubt sein.

Voraussetzung ist eine sogenannte „Selbsterklärung“ der Gemeinden im Rahmen des Gesetzes, wodurch diese Orte als Tourismus- oder Ausflugsorte anerkannt werden können. Das schafft zusätzliche Verkaufschancen für Händler vor Ort und fördert den Tourismus.

Fazit

Das neue bayerische Ladenschlussgesetz bringt vor allem mehr Flexibilität für Händler und Kommunen – sei es durch längere Öffnungszeiten an bestimmten Tagen oder durch spezielle Veranstaltungen wie Einkaufsnächte.

Für Verbraucher bedeutet das mehr Möglichkeiten, einkaufen zu gehen oder regionale Angebote zu nutzen – ganz nach dem Motto: Mehr Freiheit, mehr Erlebnis!

Schreibe einen Kommentar