Die Europäische Union hat eine neue Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr beschlossen, die ab dem 9. Oktober 2025 in der Eurozone in Kraft treten soll.
Ziel ist es, Verbraucher besser vor Betrug und versehentlichen Überweisungsfehlern zu schützen. Doch während die Regelung positive Effekte verspricht, könnten auch neue Herausforderungen entstehen.
Was ändert sich bei Überweisungen?
Bislang reichte es aus, bei einer Überweisung lediglich die IBAN des Empfängers einzugeben. Der Name des Kontoinhabers wurde dabei nicht überprüft.
Das bedeutete, dass man Geld an ein Konto schicken konnte, auch wenn der eingegebene Name nicht zum Konto passte – eine Schwachstelle, die Betrüger ausnutzen konnten.
Mit der neuen Regelung wird das geändert: Banken in der Eurozone müssen künftig beim Onlinebanking prüfen, ob der eingegebene Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, versehentliche Fehler und betrügerische Transaktionen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Stimmen bei einer Überweisung Name und IBAN nicht überein, erhält der Auftraggeber eine Warnung. Er kann dann entscheiden, ob er den Auftrag trotzdem ausführen möchte.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Die Maßnahme soll vor allem dazu beitragen, versehentliche Überweisungsfehler und Betrugsversuche zu reduzieren. Für den Nutzer bedeutet das mehr Sicherheit beim Onlinebanking und einen zusätzlichen Schutz vor ungewollten Zahlungen an falsche Konten.
Wenn beispielsweise bei der Bank des Zahlenden der Name anders gespeichert ist als bei dem Empfänger (z.B. Vorname bei einer Bank, Nachname bei einer anderen), könnte dies dazu führen, dass Überweisungen blockiert werden – selbst wenn beide Parteien eigentlich korrekt sind. Solche Unterschiede in der Schreibweise könnten also unbeabsichtigt zu Problemen führen.

Hinterlasse einen Kommentar